Zeitungsartikel in der AZ vom 18.08.2018

Schäfer: Uelversheimer Hallenneubau geht nur mit Landeshilfe

Von Ulrich Gerecke

UELVERSHEIM - Auf drastische Weise hat der TSV Uelversheim am vergangenen Wochenende seinem Ärger Luft gemacht. Die Sporthalle der früheren Grundschule ist marode, der geplante Neubau hängt in der Schwebe, der bisher so mitgliederstarke Turn- und Sportverein bangt um seine Zukunft (die AZ berichtete mehrfach).

Angehört hat sich die Sorgen auch Landrätin Dorothea Schäfer (CDU), die Uelversheim einen Blitzbesuch abstattete. „Wir setzen uns zusammen, um die nötigen Details zu klären“, sagte sie dem TSV und der Ortsgemeinde Unterstützung im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu, ohne allerdings übertriebene Hoffnungen zu wecken. Der Wunsch nach einer neuen Halle sei verständlich, der Kreis könne helfen, aber: „Zur Finanzierung sind wir auf das Land und dessen Fördermöglichkeiten angewiesen.“

Schäfer forderte die Kommune auf, ihrem im Juli vorgelegten Grobkonzept nun eine Detailplanung folgen zu lassen. Der erste Entwurf sieht den Bau einer neuen Einfeldhalle am Feuerwehrgerätehaus für knapp 1,6 Millionen Euro vor. Liegt ein Detailplan vor, könne auch ein Förderantrag beim Land gestellt werden. Das entscheidet dann über Machbarkeit und die Höhe der förderfähigen Kosten. Davon würde das Land 40 Prozent übernehmen, der Kreis zehn. „Bevor ein Projekt auf die Liste kann, muss geklärt sein, ob die Finanzierung steht“, betont die Landrätin.

Schäfer machte allerdings auch deutlich, dass Uelversheim einen langen Atem brauchen wird. In diesem Jahr hatte der Kreis Mainz-Bingen für das Sportförderprogramm des Landes das Gensinger Hallenbad und die Dreifeldhalle in Bodenheim vorgeschlagen, für beide gibt es noch keinen Bewilligungsbescheid. Außerdem hat Uelversheim Konkurrenz aus anderen Städten und Gemeinden. „Sportmöglichkeiten sind nötig – an vielen Orten im Kreis“, weiß Schäfer um die Verteilungskämpfe. Die eigene Sportstättenförderung für Mainz-Bingen beschränke sich zudem auf Sanierungen und betrage maximal 150 000 Euro. Ausnahmen könne nur der Kreistag beschließen.